Erläuterungen zur Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung ist eine von mehreren Prüfmethoden des Technischen Regelwerks für Gasinstallationen im Niederdrucknetz (≤ 100,0 mbar Betriebsdruck).
Die Umstände/Rahmenbedingungen geben Aufschluss über den Ablauf, Art und Anwendung der Prüfmethode.
Die Dichtheitsprüfung dient, wie es der Name schon vermuten lässt, zur Feststellung ob ein Leitungsabschnitt dicht ist. Gemäß DIN DVGW-TRGI darf Erdgas nur in DICHTE Gasleitungen eingelassen werden.
In der Regel betrifft dies Neubauten. Aber auch Leitungen an denen bereits Reparaturmaßnahmen vorgenommen wurden sind.
Bei festgestellten Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen schwerwiegenden Mängeln muss der Absperrung der Gasleitungen nachgekommen werden. Die Inbetriebnahme folgt nach einer erfolgreichen Dichtheitsprüfung.
Dies ist bei alten Leitungen in der Regel nur durch Erneuerung oder nachträglicher Innenabdichtung realisierbar.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt immer mit Luft als Prüfmedium. Dabei wird die Luft im zu prüfenden Leitungsabschnitt auf einen Überdruck von mindestens 150,0 mbar gebracht.
Während der sogenannten Messzeit darf der Prüfdruck NICHT fallen. Die Länge der Messzeit ist abhängig vom Leitungsvolumen, sie kann bis zu 30 Minuten betragen.
Als Messgerät zur Dichtheitsprüfung wird heutzutage vorzugsweise ein DVGW-geprüftes, digitales Messgerät eingesetzt, welches die relevanten Daten manipulationssicher speichert, um sie später in einem entsprechenden Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Dieses Prüfprotokoll dient bei bestandener Dichtheitsprüfung als Nachweis, dass der Gas-Netzbetreiber nach einer Sperrung, in Folge von Mängeln, die Anlage wieder frei gibt und das Einströmen von Erdgas zulässt.