Wann welche Prüfmethode zum Einsatz kommen muss und welche Ergebnisse sie liefert:
- Altanlagen im Bestand
Bei in Betrieb befindlichen Gasinstallationen, also Leitungsanlagen, die unter Gasdruck stehen, muss seit 2008 im 12-jährigen Rhythmus eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden (Erd-/ und Freileitungen müssen alle 6 Jahre geprüft werden).
Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung an der Gasinstallation eines Mehrfamilienhauses, werden alle Leitungsteile inkl. Armaturen vom Gas-Hausanschluss bis zu allen Gasgeräteanschlüssen in allen Nutzereinheiten geprüft. Bei dieser Gebrauchsfähigkeitsprüfung spielt es keine Rolle ob die Leitungen unter Putz, im Erdreich, in Hohlräumen, Schächten oder frei auf den Wänden verlegt sind. Geprüft werden i.d.R. einzelne Prüfabschnitte separat wie z.B. die „Verteilleitung“ (vom Gas-Hausanschluss bis zu den angeschlossenen Gaszählern) sowie die einzelnen „Verbrauchsleitungen“ (vom Gaszähler zu den jeweils angeschlossenen Gasgeräten in den Mietwohnungen bzw. zur Zentralheizungsanlage).
Methode:
Ein zertifiziertes, elektronisches Messgerät, eingebunden in den entsprechenden Prüfabschnitt, ermittelt bei Betriebsdruck wieviel Gas der Prüfabschnitt während einer definierten Messzeit verliert. Das festgestellte Ergebnis wird vom Gerät umgerechnet auf den Leckverlust innerhalb 1 Stunde. Das Ergebnis nennt man Leckmenge pro Stunde, angegeben in ltr/h.
Entsprechend der festgestellten Leckrate eines Prüfabschnitts kann diesem der jeweilige Status der Gebrauchsfähigkeit zugeordnet werden.
Alle relevanten Daten zu jeder einzelnen Prüfung müssen schriftlich/digital dokumentiert und archiviert werden (für min. 12 Jahre).
In der Regel existieren z.B. für ein 12-Familienhaus 13 Prüfprotokolle. 12 x für die Verbrauchsleitungen (Wohnungsleitungen) 1 x für die Verteilleitung (Verbindungsleitung vom Hausanschluss bis einschl. der Gaszählerstellungen).
Die Einstufung der Gebrauchsfähigkeit hat direkten Einfluss auf den zukünftigen Betriebsstatus.
Bei einer Leckrate von ≤ 0,99 ltr/h gilt die uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass der jeweilige Prüfabschnitt weiter in Betrieb gehen darf.
ABER: Der mit der Prüfung betraute Techniker muss das Prüfergebnis im Zusammenhang mit anderen Ergebnissen bezogen auf die Installationssituation sehen und entsprechend den Status der Gebrauchsfähigkeit festlegen.
Befinden sich z.B. 4 Verbrauchsleitungen in einem gemeinsamen vertikalen Installationsschacht (Steigestränge) so muss die Summe der 4 Prüfergebnisse für die Betrachtung des Betriebsstatus jeder einzelnen Leitung berücksichtigt werden. Hinzukommt, dass die Einstufung in Abhängigkeit der Leckrate auf ein freies Mindestraumvolumen von 1,00 m³ bezogen ist. Da es sich bei den üblichen Leitungsschächten, z.B. in einem 4-geschossigen Wohnhaus, um freie Raumvolumina von < 0,5 m³ handelt gilt, dass die uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit nur bis zu einer Leckrate von maximal 0,5 ltr/h für die Summe aller 4 Leitungen gilt.
Dies ist dem physikalischen Umstand geschuldet, dass austretendes Erdgas leichter als Luft ist, sich in dem Schacht sammelt und es aufgrund des geringen Raumvolumens und der meist nicht vorhandenen Durchlüftung, schnell zu einem zündfähigen Erdgas-/Luftgemisch kommen kann.
Auch gilt es zu beachten, dass Leitungsabschnitte mit Leckraten nahe der Grenze zu 1,0 ltr/h ggfs. in einem kürzeren Intervall einer Widerholungsprüfung zu unterziehen sind.
Bei einer Leckrate von 1,00 bis 4,99 ltr/h gilt die eingeschränkte Gebrauchsfähigkeit für 4 Wochen. Dies bedeutet, dass der betreffende Prüfabschnitt nach der Prüfung wieder in Betrieb gehen kann für die Dauer von 4 Wochen – zum Zwecke der planbaren und organisierten Instandsetzung.