Prüfungen der Gasinstallationen von Bestandsanlagen

Einleitung / Übersicht Prüfmethoden

Im relevanten Arbeitsblatt G 600 der DVGW-TRGI 2018 (Technische Regeln für Gasinstallationen) sind die nachfolgenden, verschiedenen Prüfmethoden aufgeführt:

  • Leckortung / Lecksuche
  • Dichtheitsprüfung
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung

HINWEIS:
Die unterschiedlichen Prüfmethoden haben ihren festgeschriebenen, klar definierten Einsatzzweck. Aus technischen, physikalischen Gründen, kann z.B. im Wohnungsbau eine Lecksuche/Leckortung NIEMALS eine vorgeschriebene Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Bestandsanlagen oder Dichtheitsprüfung bei Neuanlagen und nach Instandsetzungen ersetzen.

Wann welche Prüfmethode zum Einsatz kommen muss und welche Ergebnisse sie liefert:

  • Altanlagen im Bestand
    Bei in Betrieb befindlichen Gasinstallationen, also Leitungsanlagen, die unter Gasdruck stehen, muss seit 2008 im 12-jährigen Rhythmus eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden (Erd-/ und Freileitungen müssen alle 6 Jahre geprüft werden).

Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung an der Gasinstallation eines Mehrfamilienhauses, werden alle Leitungsteile inkl. Armaturen vom Gas-Hausanschluss bis zu allen Gasgeräteanschlüssen in allen Nutzereinheiten geprüft. Bei dieser Gebrauchsfähigkeitsprüfung spielt es keine Rolle ob die Leitungen unter Putz, im Erdreich, in Hohlräumen, Schächten oder frei auf den Wänden verlegt sind. Geprüft werden i.d.R. einzelne Prüfabschnitte separat wie z.B. die „Verteilleitung“ (vom Gas-Hausanschluss bis zu den angeschlossenen Gaszählern) sowie die einzelnen „Verbrauchsleitungen“ (vom Gaszähler zu den jeweils angeschlossenen Gasgeräten in den Mietwohnungen bzw. zur Zentralheizungsanlage).
Methode:
Ein zertifiziertes, elektronisches Messgerät, eingebunden in den entsprechenden Prüfabschnitt, ermittelt bei Betriebsdruck wieviel Gas der Prüfabschnitt während einer definierten Messzeit verliert. Das festgestellte Ergebnis wird vom Gerät umgerechnet auf den Leckverlust innerhalb 1 Stunde. Das Ergebnis nennt man Leckmenge pro Stunde, angegeben in ltr/h.

Entsprechend der festgestellten Leckrate eines Prüfabschnitts kann diesem der jeweilige Status der Gebrauchsfähigkeit zugeordnet werden.

Alle relevanten Daten zu jeder einzelnen Prüfung müssen schriftlich/digital dokumentiert und archiviert werden (für min. 12 Jahre).

In der Regel existieren z.B. für ein 12-Familienhaus 13 Prüfprotokolle. 12 x für die Verbrauchsleitungen (Wohnungsleitungen) 1 x für die Verteilleitung (Verbindungsleitung vom Hausanschluss bis einschl. der Gaszählerstellungen).

Die Einstufung der Gebrauchsfähigkeit hat direkten Einfluss auf den zukünftigen Betriebsstatus.

Bei einer Leckrate von ≤ 0,99 ltr/h gilt die uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass der jeweilige Prüfabschnitt weiter in Betrieb gehen darf.
ABER: Der mit der Prüfung betraute Techniker muss das Prüfergebnis im Zusammenhang mit anderen Ergebnissen bezogen auf die Installationssituation sehen und entsprechend den Status der Gebrauchsfähigkeit festlegen.
Befinden sich z.B. 4 Verbrauchsleitungen in einem gemeinsamen vertikalen Installationsschacht (Steigestränge) so muss die Summe der 4 Prüfergebnisse für die Betrachtung des Betriebsstatus jeder einzelnen Leitung berücksichtigt werden. Hinzukommt, dass die Einstufung in Abhängigkeit der Leckrate auf ein freies Mindestraumvolumen von 1,00 m³ bezogen ist. Da es sich bei den üblichen Leitungsschächten, z.B. in einem 4-geschossigen Wohnhaus, um freie Raumvolumina von < 0,5 m³ handelt gilt, dass die uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit nur bis zu einer Leckrate von maximal 0,5 ltr/h für die Summe aller 4 Leitungen gilt.
Dies ist dem physikalischen Umstand geschuldet, dass austretendes Erdgas leichter als Luft ist, sich in dem Schacht sammelt und es aufgrund des geringen Raumvolumens und der meist nicht vorhandenen Durchlüftung, schnell zu einem zündfähigen Erdgas-/Luftgemisch kommen kann.
Auch gilt es zu beachten, dass Leitungsabschnitte mit Leckraten nahe der Grenze zu 1,0 ltr/h ggfs. in einem kürzeren Intervall einer Widerholungsprüfung zu unterziehen sind.

Bei einer Leckrate von 1,00 bis 4,99 ltr/h gilt die eingeschränkte Gebrauchsfähigkeit für 4 Wochen. Dies bedeutet, dass der betreffende Prüfabschnitt nach der Prüfung wieder in Betrieb gehen kann für die Dauer von 4 Wochen – zum Zwecke der planbaren und organisierten Instandsetzung.

HINWEIS:
Sind wie in den allermeisten Fällen die Undichtigkeiten im Leitungsverlauf zu vermuten (und nicht an einer einzelnen undichten Armatur/lösbaren Verbindung) kommt als Instandsetzung dieses Leitungsabschnittes NUR die Kompletterneuerung der Leitung ODER die nachträgliche Innenabdichtung in Frage. Eine Teilreparatur, nachträgliche Teilerneuerung oder ähnliches ist nicht regelkonform.

Bei einer Leckrate von ≥ 5,00 ltr/h verliert die betreffende Leitung ihre Gebrauchsfähigkeit. Dies bedeutet, dass der betreffende Leitungsabschnitt unmittelbar außer Betrieb zu nehmen ist. Die notwendige Kompletterneuerung der Leitung ODER ggfs. die nachträgliche Innenabdichtung ist Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme.

Entscheidend ist die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ALLER Leitungsteile unbedingt vor irgendwelchen Instandsetzungsarbeiten vor z.B. folgendem Hintergrund:

Sind an einer Kellerleitung evtl. Undichtigkeiten mittels Leckortung festgestellt worden, so macht es keinen Sinn hier zuerst instand zu setzen, ohne Prüfung der übrigen Leitungsteile der Gesamtinstallation. Spätestens nach der Instandsetzung und vor der Wieder-Inbetriebnahme müssten die übrigen Leitungsteile geprüft werden. Dann festgestellte Mängel würden zu weiteren Reparaturkosten führen. In der Summe ergeben sich durch diese unfachmännische Vorgehensweise oftmals erhebliche Kostenexplosionen gepaart mit einer endlos langen Unterbrechung der Gasversorgung.

Tipp bei Mängelanzeigen:

Bei Mängelanzeigen (Gasgeruch, Gasundichtigkeit) immer zuerst alle Leitungsteile einer Gesamt-Gasinstallation einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung unterziehen!

Erst anhand der Prüfergebnisse (z.B. beim gewöhnlichen 12-Familienhaus: 1xPrüfprotokoll der Verteilleitung und 12x Prüfprotokolle der Verbrauchsleitungen) lassen sich fachlich kompetente Entscheidungen zur schnellen, kostengünstigsten und nachhaltigsten Instandsetzung treffen.

In den allermeisten Fällen lassen sich z.B. durch das Kämmlein-Innenabdichtungsverfahren im Mehrfamilienhaus folgende Vorteile erzielen:

  • Kosteneinsparungen von 25 – 40%
  • Zeiteinsparungen von 50 – 80%
  • Erweiterung des Gewährleistungszeitraumes von 5 auf 12 Jahre
    (bis zur nächsten Gebrauchsfähigkeitsprüfung)

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