Prüfungen der Gasinstallationen an Neuanlagen bzw. nach Instandsetzung

 Einleitung / Erläuterung Prüfmethode

Ein Leitsatz des aktuellen technischen Regelwerks für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) lautet:

„Gas darf nur in DICHTE Leitungen eingelassen werden!“

Dies bedeutet, dass alle neuverlegten Leitungen sowie alle Leitungen die zum Zwecke von Reparaturen, Änderungen oder im Rahmen von Innenabdichtungsarbeiten vom Erdgas befreit worden sind und von der gasführenden Versorgungsleitung getrennt waren, VOR Einlassen des Gases, einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen sind.

Die einzig zulässige Prüfmethode heißt: Dichtheitsprüfung.

Hierbei wird die in der Rohrleitung befindliche Luft auf min. 150,0 mbar Druck aufgepumpt. Ein elektronisches Druck-Messgerät registriert über eine im Regelwerk definierte Prüfzeit (in Abhängigkeit des Leitungsvolumens) den Druckverlauf in einer Auflösung von 0,1 mbar.

Während der Prüfzeit (min. 10 Minuten) darf der vorher eingebrachte Prüfdruck von ≥ 150,0 mbar NICHT fallen.

Erst nach erfolgreicher Dichtheitsprüfung darf die Leitung mit der gasführenden Versorgungsleitung, zum Zwecke des Einlassens des Erdgases, verbunden werden.

HINWEIS:
Die Leckmengenmessung ist keine zulässige Prüfmethode zur Feststellung der notwendigen Dichtheit einer Gasleitung. Die integrierten Durchflusssensoren spezieller Leckmengenmessgeräte können kleinste Gasmengen im Bereich unter 0,01 ltr/h in der Regel nicht feststellen, da sie zur Ermittlung größerer Durchflussmengen konzipiert sind (0,1 – etwa 12,0 ltr/h).
Kleinstmengen werden jedoch sehr wohl zu Druckabfall führen.

Fazit:
Die notwendige Beurteilung, ob eine Leitung dicht ist oder undicht, lässt sich nur mit einer Druckabfallmessung gemäß der Dichtheitsprüfung mit ≥ 150,0 mbar durchführen.