Prüfungen

Einleitung / Übersicht der regelmäßig festgestellten Sicherheitsmängel

Wie kommt es zu Undichtigkeiten?
In älteren Gebäuden handelt es sich in der Regel um Gasleitungen bestehend aus Stahlrohrleitungen. Diese Leitungen sind meist im Kellerbereich sichtbar und in den Geschossen innerhalb der Wände unter Putz, hinter Fliesen, Vertäfelungen o.ä. unsichtbar verlegt. Diese Leitungen wurden seit Mitte des 19.Jh. bis in die 1970er Jahre mittels Gewindeverbindungen mit unzähligen Muffen, Winkeln, Abzweigen, Armaturen u.ä. verschraubt und weisen dadurch bedingt meist eine Vielzahl an Gewindestellen auf. Alte vorhandene, in den Wänden abgestopfte Leitungen, welche früher noch Gasherde oder Gas-Raumheizgeräte in Gebäuden versorgten stehen noch heute unter Druck bis zu den abgestopften Anschlussstellen der ehemaligen Gasgeräte (Gasherde, Raumheizgeräte, Öfen, evtl. auch Gasleuchten).

Ursprünglich für den Betrieb mit feuchtem Stadtgas installiert, waren die Gewindestellen der Gasleitungen dicht. Die in den Gewinden miteingeschraubten Hanffäden waren durch die Feuchte des Stadtgases immer aufgequollen und hielten somit den Gewindespalt abgedichtet.

Die Umstellung in der nationalen Gasversorgung von feuchtem Stadtgas zu trockenem Erdgas (Einführung sukzessive ab den 1960er Jahren) ließ die Hanffäden in den Gewindespalten austrocknen. In der Folge zog sich der Hanf zusammen, versprödete und ließ die Gewindespalte in unterschiedlichem Umfang undicht werden. Dies betrifft alle dargestellten Installationen bis in die 1970er Jahre hinein. Erst ab diesem Zeitpunkt wurde bei Neuinstallationen für Erdgasleitungen zusätzlich zum Hanf eine Dichtpaste aufgetragen, welche ein Austrocknen verhindert.

HINWEIS:
Der optische Zustand der Leitungen, egal ob frisch lackiert oder leicht angerostet lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Dichtheit der Anlage zu!

Regelmäßig weisen Altanlage folgende zusätzliche Sicherheitsmängel auf:

  • Nicht mehr bedienfähige und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Leitungsabsperrarmaturen
  • Ungenutzte, mangelhaft abgestopfte Gaszählerstellungen (Manipulationsschutz)
  • Nicht zugängliche Hauptabsperreinrichtungen
  • Ungenutzte, nicht abgestopfte Gasgerätearmaturen in den Mietwohnungen, von nicht mehr vorhandenen, ehemaligen alten Gasgeräten wie Gasherde, Gas-Raumheizer, Gas-Wandgeräte (Manipulationsschutz)
  • Offensichtliche, teilweise gravierende Sicherheitsmängel an den Gasgeräten

Weitere, weniger sicherheitsrelevante Mängel / Defizite im Bestand der Wohnungswirtschaft:

  • Es existieren keinerlei Dokumentationen bezüglich der tatsächlich installierten und in Betrieb befindlichen Gasgeräte in den Mietwohnungen
  • Es existiert keinerlei Zuordnung der Gaszähler zu den Nutzeinheiten (Mieterwohnungen) und damit keine Möglichkeit der Wohnungsbezogenen Teilabsperrung
  • Es existieren keinerlei Dokumentationen bezüglich Leitungsprüfungen und/oder Leitungsinstandsetzungen
  • Ungenutzte, nicht zurückgebaute Leitungsteile / Gaszählerstellungen / Geräte-Anschlussleitungen.

… weiter zu: Prüfungen Bestandsanlagen